Eaux Frontalières
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Luxemburg ist umzäunt von Grenzgewässern welche man in 3 Kategorien unterteilen kann:
A) Zum beangeln der Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer ist ein Fischereierlaubnisschein (FES) von Nöten:
Die gesamten Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer bilden ein Kondominium. Die nur einem Staatsgebiet zuzuordnenden Hoheitsgebiete beginnen also am jeweiligen Ufer. Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer für Luxemburg: PDF Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer für Deutschland: PDFB)+C) Zum Thema Grenzgewässer mit Frankreich und Belgien findet man weitgehend keine Informationen. Dies ist darauf zurück zu führen, dass die Regelungen welche hier in Kraft sind noch vom "Ancien Régime" stammen (also aus einer Zeit lange bevor Luxemburg zum Grossherzogtum wurde). Die verschiedenen Vorschriften sind dem LegiLux zu entnehmen: http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/ord/1669/08/13/n1/jo Die FLPS hat auch hierzu eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften veröffentlicht (Seite 16): FLPS - Grenzgewässer Vorschriften D) Der Staubecken der SEO (Société Electrique de l'Our) welcher Bestandteil eines riesigen PumpSpeicherKraftwerks darstellt, ist nur beangelbar mittels des dafür ausgestellten FES. Dieser ist bei der SEO auf Anfrage (Jahresschein) oder beim Syndicat d'Initiative Vianden (Touristenschein) erhältlich. Auch hier hat die FLPS die wichtigsten Informationen bezüglich Erwerbung und Vorschriften veröffentlicht (Seite 14). |
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Beangelbare Deutsch-Luxemburgische Grenzgewässer: |
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Beangelbare Belgisch-Luxemburgische Grenzgeässer: |
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Beangelbare Französisch-Luxemburgische Grenzgewässer: |
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