Luxemburg ist ein wahres Anglerparadies was seine Gewässer betrifft, was leider nicht der Fall der zulässigen Angelzeiten während der Hochsaison ist. Die Gesetzgebung erlaubt  nur das Angeln von 5:00 bis 23:00, was wiederum viele Petrijünger welche auch den nachtaktiven Flossenträgern nachstellen, abschreckt.

Hier wäre eine teilweise Umänderung der Gesetzgebung von Nöten.

FishingInLuxembourg.lu asbl vertritt die Ansicht, dass man Nachtangeln nur an Stellen welche bereits über minimale Sanitärinstallationen (zB. Strände Insenborn, stellenweise an der Mosel,...) bedingt durch den Tourismus ausserhalb deren Hochsaison erlauben sollte. Dies könnte zB. vom 15/06 bis 30/06 und 20/09 bis 30/09 sein. Jeder Strandabschnitt könnte mit ein paar gewöhnlichen Felsen abgegrenzt werden, so dass anschliessend fast gleichgrosse  Strandsegmente von rund 20m Breite entstehen. Diese Abgrenzungsfelsen würden auch von den Touristen mit Sicherheit hoch geschätzt werden; nasse Kleidung trocknet auf diesen bei Sonnenschein innerhalb von Minuten, können als Ablage benutzt werden und spenden in den kühleren Abendstunden die gespeicherte Wärme.

Die Abschnitte müssten gegen eine Gebühr reserviert werden und würden die nördliche Region des Grossherzogtums auch nach der Touristensaison beleben. Dies wird vor allem  das Interesse der Aal-, Karpfen- und Zanderangler wecken. Da die Aaale des Staubecken Esch-Sauer niemals zurück zum Meer zu Fortpflanzungszwecken wandern können (die Talsperre ist für Sie unüberwindbar), ist eine Entnahme hier absolut akzeptabel. Sie konkurrieren bei Dunkelheit mit dem Zander welcher fast das gleiche Beuteschma (nämlich Aas) besitzt.

 

Ihre FishingInLuxembourg.lu asbl