Luxemburg ist ein wahres Anglerparadies was seine Gewässer betrifft, was leider nicht der Fall der zulässigen Angelzeiten während der Hochsaison ist. Die Gesetzgebung erlaubt  nur das Angeln von 5:00 bis 23:00, was wiederum viele Petrijünger welche auch den nachtaktiven Flossenträgern nachstellen, abschreckt.

Hier wäre eine teilweise Umänderung der Gesetzgebung von Nöten.

FishingInLuxembourg.lu asbl vertritt die Ansicht, dass man Nachtangeln nur an Stellen welche bereits über minimale Sanitärinstallationen (zB. Strände Insenborn, stellenweise an der Mosel,...) bedingt durch den Tourismus ausserhalb deren Hochsaison erlauben sollte. Dies könnte zB. vom 15/06 bis 30/06 und 20/09 bis 30/09 sein. Jeder Strandabschnitt könnte mit ein paar gewöhnlichen Felsen abgegrenzt werden, so dass anschliessend fast gleichgrosse  Strandsegmente von rund 20m Breite entstehen. Diese Abgrenzungsfelsen würden auch von den Touristen mit Sicherheit hoch geschätzt werden; nasse Kleidung trocknet auf diesen bei Sonnenschein innerhalb von Minuten, können als Ablage benutzt werden und spenden in den kühleren Abendstunden die gespeicherte Wärme.

Die Abschnitte müssten gegen eine Gebühr reserviert werden und würden die nördliche Region des Grossherzogtums auch nach der Touristensaison beleben. Dies wird vor allem  das Interesse der Aal-, Karpfen- und Zanderangler wecken. Da die Aaale des Staubecken Esch-Sauer niemals zurück zum Meer zu Fortpflanzungszwecken wandern können (die Talsperre ist für Sie unüberwindbar), ist eine Entnahme hier absolut akzeptabel. Sie konkurrieren bei Dunkelheit mit dem Zander welcher fast das gleiche Beuteschma (nämlich Aas) besitzt.

 

Ihre FishingInLuxembourg.lu asbl

Es ist Sonntagmorgen wenn man Sie massenweise an der Mosel antrifft. An mehreren Strecken sind die Angelplätze mit einem Holzspeer (beschriftet mit einer Nummer) vorzufinden. Hier findet also ein Wettkampfangeln statt, ein Stippangeln wo nach Schluss die gefangenen Flossenträger vom Setzkescher in einen  Maschenkorb ungefüllt um anschliessend abgewogen zu werden. Nach dem Abwiegeprozess wird dem Fisch dann die Freiheit wieder geschenkt.

Hier trifft die Sport- immer wieder auf die Hobbyfischerei, wo bei Letzteren das Erlebnis "Natur & Fisch" im Vordergrund stehen und den Setzkescher nur zum hältern der Speisefische/Köderfische bzw. anderen Flossenträger benutzen. Hier findet kein Abwiegen der Fische in einem Maschenkorb statt!

Die Wettkampffischerei verliert zusehends an Ansehen da die meisten Passanten sowie ein grossteil der Hobbyangler die Meinung vertreten, dass solche Wettbewerbe nicht an wilden Gewässern (welche ohnehin schon massenweise von Grundeln befallen sind) verantaltet werden sollten.

FishingInLuxembourg.lu asbl. ist überzeugt, dass solche Wettkämpfe in einem geschlossenen Areal stattfinden sollten. Die aktuelle Anzahl an aktiven Sportangler in Betracht gezogen, sollte man auch ein dementsprechend grosses Areal zur Verfügung stellen, welches von der FLPS und co. mitfinanziert werden müsse. Einzig und allein die "Peiteschfeier", welche seine Wurzeln an der Mosel hat (bereits eine Tradition in Luxemburg ist und den Rahmen eines jeden Sees sprengen würde), wäre an der Mosel zulässig; müsste aber vom Wasserwirtschaftsamt mit einer speziellen Genehmigung erlaubt werden. Über den Erwerb des dafür nötigen Angelscheins zur Refinanzierung des Sees müssten sich die FLPS und das Wasserwirtschaftsamt beraten, da ein solches Areal einen Zulauf und Ablauf eines Bachs besitzen sollte und Ausgrabarbeiten sowie Infrastruktur von Nöten sind. Auch über die anzuwendende Regulierung und Futterbegrenzung müsste beraten werden. Beispiele findet man bereits massenweise in Luxemburg und werden Forellenteiche oder auch Forellenpuffs genannt. Auch der Echternacher See wird mit solch einem System mit Frischwasser versorgt.

Eine Entnahme von Flossenträgern wäre verboten (ausser auf Genehmigung der FLPS welche den Wiederbesatz finanziert) und das Areal wäre nur für Sportangler mit Begleitung bzw. Zuschauer reserviert.

Da bei einem solchen See fast überall die gleiche Wassertiefe sowie Angelbedingungen vorzufinden sind wird jeden Sportangler umso mehr begeistern. Dies wird bereits in Grossbritannien erfolgreich umgesetzt und würde mit Sicherheit auch in Luxemburg grosse Beliebtheit erlangen, da jeder Teilnehmer somit konstant über die gleichen Podiumschancen verfüge und die Wettkampffischerei an keinem wilden Gewässer mehr stattfinden würde.

Und da es sich um ein geschlossenes Areal handelt, könnte die FLPS hier auch problemlos eine WM organisieren, was wiederum die betroffene Region beleben und Luxemburg einmal mehr auch ausserhalb seiner Grenzen ins Rampenlicht stellen würde.

 

Ihre FishingInLuxembourg.lu asbl

Jeder Petrijünger der vor einigen Tagen die Veröffentlichung auf RTL.lu mitverfolgen konnte, hat wohl das verkündete Kommentar von Herrn Scheuer als schlecht verdauliche Ware aufgenommen.

 

 

Die Aussage eines zukünftigen Entschlusses zum totalen Verbot der Fischerei hierzulande hätte weitreichende Folgen:

 

  • Die Angelei ist ein weit verbreitetes Hobby, welche Viele schon in jungen Jahren mit älteren Familienmitgliedern praktizieren durften. Dies ist in Luxemburg in einigen Familien bereits seit Generationen ein fest etablierter Ritus geworden. Jeder der dies miterleben durfte, weiss wie aufregend gerade diese Momente für Kinder sind.
  • Viele Jugendliche besitzen als einziges Hobby die Angelei am Fluss der nahe ihres Wohnortes fliesst. Was passiert wohl, wenn man Jugendlichen die Ausübung Ihres geliebten Hobbys verbietet?
  • Die Verwendung von Haken ist seit der Existenz der Angelei unabdingbar, mit Ausnahme, dass die heutigen Haken viel schonender sind als ein Bronzenagel welcher per Sehne an ein Stück Holz befestigt wurde. Da aber wissenschaftlich bewiesen wurde, dass die Fische kein Schmerz in der Mundregion empfinden (genauso wie Pferde am Huf), müsste der nächste logische Schritt ja der Verbot zum beschlagen von Pferden sein. Ausserdem fressen Räuber wie Hecht auch Fische mit grossen Stacheln, welche von Letzteren zur Verteidigung ausgefahren werden können. Einige dieser Stacheln sind schärfer und grösser als jeder Haken im Sortiment und können Hornissengift injizieren (Katzenwels). Da ist ein kleiner Haken der sich bereits nach 4 Wochen komplett aufgelöst hat wohl das geringste Übel.
  • Angler sind die Einzigen ausser den Mitarbeitern des Wasserwirtschaftamtes, welche die Qualität eines Gewässers anhand der vorhandenen Fischarten bestimmen können.
  • Luxemburg ist Weltmeister in der Sportfischerei; ein kompletter verbot würde wohl eine Blamage auf Internetaionaler Bühne nach sich ziehen.
  • Das Hältern der Fische (ob für Köderfische oder Speisefische) ist an warmen Tagen unabdingbar; zu schnell kann es passieren dass das Fleisch durch Salmonellenbefall ungeniessbar wird. Genau das Richtige zum Motto ANTI-GASPI. Andere logische Konsequenz wäre dann der Einbruch aller Kleintierfachhändel, da auch Vögel und andere wilde Tierarten zu Hause in Terrarien, Käfigen , usw. gehältert werden.
  • Die Grenzgewässer zu Deutschland bilden ein Kondominium. Wenn der Verbot sich durchsetzen soll, müssten in der Regel solche Projekte auch in der Rheinland-Pfalz und Saarland vorliegen. Ist dies der Fall?

 

Wirtschaftlich gesehen, hätte der Verbot folgende Konsequenzen:

 

  • Dem Staat gingen die Einnahmen durch den Vertrieb der FischereiErlaubnisScheine (FES) verloren
  • Fast alle Angelvereine des Grossherzogtums würden sogleich Ihre Daseinsberechtigung verlieren.
  • Einige regionale und nationale Fischzüchter beliefern regelmässig die Forstverwaltung, Forellenpuffs, ... Der Verbot würde auch hier ein Einbruch der Einnahmen dieses Geschäftsfeldes bedeuten und die logische Konsequenz müsste jedem bekannt sein.
  • Luxemburg ist international wegen seiner Flüssen und Seen bekannt, was auch den Petri-Turismus fördert. Diese übernachten meist in unseren Hotels bzw. kommen per Camper um an einem der vielen Campingplätze in Luxemburg zu hausen. Auch diese Branche würde den Verbot wahrscheinlich merken.
  • Hinter der Angelei besteht in Luxemburg ein Geschäftsfeld wodurch Umsatzsteuern und Gehälter finanziert werden (Angelmaterial ist eh nicht billig). Einige dieser Angelgeschäfte wurden unter Schweiss und Tränen von den verschiedenen Besitzern aufgebaut. Die logische Konsequenz wäre dann die Schliessung aller Angelläden und gleichzeitig eine Erhöhung der Arbeitlosigkeit auf nationaler Ebene.

 

 

 

 

FishingInLuxembourg.lu ist überzeugt, dass ein interregionales Projekt in Zusammenarbeit mit den Fischereibehörden der Rheinland-Pfalz bzw. Saarland viel mehr Erfolg hätte. Die gemeinsame Ausarbeitung einer auf das Grossherzogtum zugeschnittene Fischereiprüfung mit Kursen würde Luxemburgs Rolle als Meister für Pionierleistungen innerhalb der EU wohl eher gerecht werden. So würde praktisch alles unverändert bleiben und man hätte zusätzlich dazu noch weitere Arbeitsplätze erstellt.

 

Ihr FishingInLuxembourg.lu Team

Jedem Angler der Grossregion des Grossherzogtums müsste die Talsperre Esch-Sauer bekannt sein; sie sichert die Trinkwasserversorgung Luxemburgs mit täglich bis zu 75'000 m3 Wasser. Deshalb sollte die Wasserqualität den höchsten Standards entsprechen und jeder der eine Aktivität auf dessen See betreibt, sollte sich dazu verpflichetet fühlen seinen Teil dazu bei zu tragen. Ein wahres Ausmass von entsorgten Gegenständen (Kühlschränke, Herde, Staubsauger, Boote, usw) wird frühstens im Jahre 2023 sichtbar, wenn eine neue Entleerung des Staubeckens ansteht. Leider tauchen immer wieder versunkenen Boote und andere Gegenstände auf, welche von Anglern vernachlässigt, aufgegeben oder einfach nur von Fremden im See entsorgt wurden. Das Heben dieser Gegenstände bzw. Boote ist Kosten- und Zeitintensiv; allzuoft ist im Falle von versunkenen Angelbooten die Ursache auf ein Verscheiden des Besitzers zurück zu führen. Dies verschmutzt unser Trinkwasser und bedeutet gleichzeitig eine Ressourcenverschwendung weswegen die FishingInLuxembourg.lu asbl folgender Überzeugung ist:

 

-Private Angelboote welche bereits eine Registrierung besitzen dürfen nur aus Kunststoff bestehen und werden vom Wasserwirtschaftsamt katalogisiert und fotografisch erfasst. Angelboote aus Stahl sollten nach der Entleerung frühstens ab 2023 und spätestens 2030 nicht mehr zulässig sein.

-Installation von grösseren Schwimmstegen am Pont-Misère und am Stau Bavigne, sowie in Lultzhausen und Liefrange

-Alle private Angelboote dürfen nur an den oben genannten Schwimmstegen befestigt werden

-Neuregistrierungen von privaten Angelbooten sollten nicht mehr möglich sein

-Stabile und langlebige Angelboote aus Kunststoff (mit oder ohne Paddeln) sollten vom Wasserwirtschaftamt zur Verfügung gestellt werden und sind ausschliesslich an oben genannten Schwimmstegen zu befestigen oder zurück zu lassen. Somit könnte man dem Tourismus die Möglichkeit bieten eine eigene Bootstour über den See zu gestalten (nach dem Motto "Rent-a-Boat")

-Umstellung der Angelscheine der Binnengewässer auf RFID-Karten und Zugangstüren zu den Schwimmkaien mit RFID-Leser. Eine genaue Ausarbeitung des Projekts müsste hier mit dem "Office du Tourisme" erfolgen

-Bestellung von Kopiekarten des Angelscheins

-Kostenpflichtige Online-Reservierung für Angelboote, welche dann natürlich auch anderen Interessenten gegen Kaution zur Verfügung stehen werden

-Das Wasserwirtschaftsamt sollte unbedingt über das Verscheiden eines Angelbootinhabers informiert werden

-Die Einnahmen der FESe steigt, da jetzt auch nicht direkt Ortansässige einen Angelschein mit Boot erwerben werden

-Ein Verfahren bei Sachbeschädigung sollte vom Wasserwirtschaftsamt ausgearbeitet werden

-Alle Zuwiderhandlungen sollten starfrechtlich verfolgt werden und das betroffene Boot sollte kostenpflichtig abgeschleppt werden

FishingInLuxembourg.lu asbl ist der Meinung, dass solch ein Projekt nach der Neubefüllung der Instandsetzungsarbeiten von 2023 umgesetzt werden sollte. Man würde somit nicht nur die die Wasserbelastung durch versunkene Gegenstände verringern, sondern auch gleichzeitig dem Petri-Tourismus ganz neue Türen öffnen, die Wasserqualität verbessern und die Bootsangelei für zukünftige Generationen sichern.

 

Ihre FishingInLuxembourg.lu asbl

Drillingshaken/Doppelhaken werden seit mehreren Jahren erfolgreich beim Raubfischangeln eingesetzt. Sie sind hier unumgänglich um den Haken erfolgreich im vorderen knochenreichen Maulbereich eines Hechtes, bzw. dünnen Maulbereich eines Barsches zu versenken. Somit findet dieser Haken bei fast allen Arten des Raubfischangelns Anwendung; auch beim Angeln mit Naturködern wie Wurm, Köfi,... Doch ihre Anwendung beim Angeln mit Letzteren ist nicht gerechtfertigt! Dies aus folgenden Gründen:

1. Beim Angeln mit Kunstköder wird automatisch beim Biss der Anschlag gesetzt; der Fisch hat also keine Möglichkeit den Köder zu schlucken. Dies ist beim Naturköderangeln nicht gewährleistet.

2. Da ein verzögerter Anschlag nicht verboten ist, kann der Fisch den Mehrfachhaken schlucken wodurch seine Überlebenschancen nach abschneiden des Vorfachs drastisch senken (Form eines Drillings findet man besispielsweise auch nicht in der Natur vor); die Nutzung eines Einzelhaken würde dieses Problem automatisch eliminieren.

3. Das Lösen eines Einzelhaken im Rachen ist wesentlich einfacher als das eines Mehrfachhaken, was den Stress und die Zeit minimiert, in welcher der Fisch seinem natürlichen Lebensraum entnommen ist.

4. Einzelhaken können den Mageneingang des Fischs nicht verschliessen, was eine zukünftige Nahrungsaufnahme gewährleistet.

Es wird bereits verstärkt weltweit auf die Nutzung eines Einzelhaken bei der Hobbyangelei auf Raubfisch gesetzt (Rig-Fishing, Döbelangeln im Winter, Entwicklung geeigneter Einzelhaken für Raubfischangeln mit Naturköder, usw); doch der Einsatz von Drillingshaken bei Kunstködern wie Spinner, Wobbler, usw ist unumgänglich.

FishingInLuxembourg.lu asbl ist überzeugt dass ein Komplettverbot von Drillingshaken beim Einsatz mit Naturködern nicht nur das Überleben der wieder freigelassenen Flossenträger, sondern auch das Ansehen der Angler fördert. Ausserdem sollte die maximale Anzahl an Drillingshaken am Kunstköder auf 2 reduziert werden. Die meisten Hersteller entwickeln Ihre Kunstköder bereits mit 2 Drillingen; eine Umänderung der Haken(anzahl) könnte die Schwimmeigenschaften des Kunstköders beeinflussen und ihn somit nutzlos machen.

Eine solche Regelung könnten mühelos von den zuständigen Behörden mitsamt Angelschein kontrolliert werden, da Naturköder problemlos von Kunstködern zu unterscheiden sind.

 

Ihr FishingInLuxembourg.lu Team