Gandergrade3Westlich von Altwies(L) bei Mondorf (L) beginnt der Grenzverlauf der Gander, im französichen Altmund auch genannt „Altbach“ .

Sie entspringt aus diversen Bächen des Luxemburger Innenlandes, wo sie nahe Aspelt ihre einzigartige Erscheinungsform annimmt und friedlich nach Südosten durch Zivilisation und Natur fliesst um anschliessend in „Haute-Contz“(F) in die Mosel mündet.

Die Gander ist geprägt durch ihren abwechslungsreichen geographischen Verlauf und der vorzutreffenden Artenvielfalt im und am Wasser. Unverkennbar ist ihr stetig abwechselnder Verlauf zwischen schnellen und flachen Arealen sowie tiefen und langsamfliessenden Gumpen; aber auch einzigartige Areale durch den Menschen erbaut wie zB.: Stauung der Gander innhalb des öffentlichen Parkes im „Parc-Mondorf“ sowie dem Verlauf an sämtlichen Wohngebieten am Ufer.

In der Gander ist nahezu jede Fischart vertreten die sich in unseren Bächen tummelt.

Hervortreten beim Naturköderangeln mit Made, Caster oder Wurm überwiegend Gründlinge, Elritzen, Rotaugen, Döbel sowie aber auch Barsche und Forellen. In tieferen Bereichen und in abgestauten Teilen sind auch Schleie, Brassen, Karpfen, Karausche und Giebel zu Hause.

Beim Raubfischangeln sollte man sich auf kleinere Kunst und Naturköder verlassen. Mit der richtigen Wahl hat man sehr gute Chancen auf kapitale Räuber wie Barsch und Döbel, aber auch Bachforelle gehören hier ins Fangschema. Aal, Forelle und Hecht sind als ausserordentliche Seltenheit anzusehen und sollten dem Gewässer nicht entnommen werden.

Was die Ausrüstung betrifft ist festes Schuhwerk unabdinglich und man sollte ausserdem passende Outdoorkleidung tragen. Eine Mischung aus Teils sehr schwer zugängliche schräg abfallendem & lockerem Ufer von über 2M Höhe und dichter Vergetation machen es zur Herausforderung überhaupt gelungene Auswürfe an Hotspots auszuführen, weshalb fishinginluxembourg.lu diesem Gewöässer die Schwierigkeitsstufe "3" verpasst.

Das ORT der Region Mosel informiert über alle Sehenswürdigkeiten die man in unmittelbarer Umgebung finden kann; darunter gehören auch die Thermalbäder von Mondorf-les-Bains.

 

Unsere Beiträge in der Sektion Gander:

Einführung

Luxemburg ist umzäunt von Grenzgewässern welche man in 3 Kategorien unterteilen kann:

  • Die Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer
  • Die Französisch-Luxemburgischen Grenzgewässer und die Belgisch-Luxemburgischen Grenzgewässer
  • Staubecken der SEO

 

Deutschland-Luxemburg

Zum beangeln der Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer ist ein Fischereierlaubnisschein (FES) von Nöten:

Unter de URL www.guichet.lu finden Sie alle aktuelle Preise und Vorgehensweisen zum Erwerb eines Angelscheins  für die Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer.

Guichet.lu - FischereiErlaubnisSchein

 

Die gesamten Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer bilden ein Kondominium. Die nur einem Staatsgebiet zuzuordnenden Hoheitsgebiete beginnen also am jeweiligen Ufer.

Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer für Luxemburg: PDF

Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den Deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer für Deutschland: PDF

Beangelbare Deutsch-Luxemburgische Grenzgewässer:

Belgien-Luxemburg-Frankreich

Zum Thema Grenzgewässer mit Frankreich und Belgien findet man weitgehend keine Informationen. Dies ist darauf zurück zu führen, dass die Regelungen welche hier in Kraft sind noch vom "Ancien Régime" stammen (also aus einer Zeit lange bevor Luxemburg zum Grossherzogtum wurde). Die verschiedenen Vorschriften sind dem LegiLux zu entnehmen:

http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/ord/1669/08/13/n1/jo
http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/ord/1732/06/10/n1/jo
http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1802/05/04/n1/jo
http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/a/1804/01/08/n1/jo

Die FLPS hat auch hierzu eine Zusammenfassung der wichtigsten Vorschriften veröffentlicht (Seite 16):

FLPS - Grenzgewässer Vorschriften

Beangelbare Belgisch-Luxemburgische Grenzgeässer:

  • Chiers
  • Eisch
  • Sauer
  • Syrbach
  • Schibech

Beangelbare Französisch-Luxemburgische Grenzgewässer:

Staubecken der SEO

Der Staubecken der SEO (Société Electrique de l'Our) welcher Bestandteil eines riesigen PumpSpeicherKraftwerks darstellt, ist nur beangelbar mittels des dafür ausgestellten FES. Dieser ist bei der SEO auf Anfrage (Jahresschein) oder beim Syndicat d'Initiative Vianden (Touristenschein) erhältlich. Auch hier hat die FLPS die wichtigsten Informationen bezüglich Erwerbung und Vorschriften veröffentlicht (Seite 14). Die jährliche Angelsaison beginnt am 1. April und endet am 30. November; somit ist jegliche Angelei vom 1. Dezember bis zum 31. März untersagt. Hier finden Sie mehr Informationen bezüglich angeln in der SEO. 

FLPS - Grenzgewässer Vorschriften

barrageSEO

 

 

Unsere Beiträge in der Sektion Grenzgewässer:

 

Unterkategorien

Die Our entspringt in der westlichen Eifel auf belgischem Gebiet bevor Sie über Deutschland auch Luxemburg erreicht.

Sie bildet auf fast Ihrer Gesamtstrecke die Grenze zwischen Luxemburg und Deutschland wobei man beachten muss, dass der Staubecken des Pumpspeicherkraftwerks der SEO Privatbesitz ist und somit ein spezieller FES hier beantragt werden muss. (Jahresschein per Anfrage an der SEO - 25€ / Touristenschein beim Syndicat d'Initiative Vianden - 12.50€). Auf der Teilstrecke hinter Vianden, wo die Our wieder kurz zum Binnengewässer wird, muss auch ein spezieller FES beim Syndicat d'initiative Vianden beantragt werden. Die Our bildet auf fast der gesamten Deutsch-Luxemburgischen Grenze ein gemeinsam verwaltetes Kondominium. Die nur einem Staatsgebiet zuzuordnenden Hoheitsgebiete beginnen also am jeweiligen Ufer. Also sind für die Our auf luxemburgischer Seite die luxemburgischen Angelgesetze für die Grenzgewässer in Kraft. In Deutschland sind die deutschen Gesetze für die deutschen Grenzgewässer mit Luxemburg anzuwenden. Hier wird man schnell merken, dass es doch einige Abweichungen zwischen beiden Gesetzgebungen gibt.

Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer für Luxemburg: PDF

Vorschriften für die Ausübung der Fischerei in den deutsch-Luxemburgischen Grenzgewässer für Deutschland: PDF

 

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